Portfolio, Preis pro Bild und versprochene Lieferzeit sind die drei Kriterien, nach denen fast jede Anbieterliste entsteht — und alle drei sagen wenig aus. Was Sie stattdessen prüfen sollten: die Produktionsstruktur. Wie viele QC-Verantwortliche über wie viele Schichten, wer die Spitzen auffängt, und ob der Anbieter Ihren AVV unterschreibt.
Wer im deutschsprachigen Raum nach Outsourcing für Bildbearbeitung sucht, stößt schnell auf Berichte über billige Auslandsdienstleister und schwankende Qualität. Der Einwand ist berechtigt, und es wäre unredlich, ihn zu übergehen.
Unsere Produktion sitzt in Dhaka, Bangladesch. Das steht auf jeder Seite dieser Website, weil Sie es ohnehin herausfinden würden und weil ein Anbieter, der beim Produktionsstandort ausweicht, meistens noch bei anderem ausweicht.
Nur: Das Land ist nicht das Qualitätssignal. Das Qualitätssignal ist die Struktur. Ein Studio, das rund um die Uhr arbeitet und dafür eine qualitätsverantwortliche Person hat, hat acht Stunden lang einen Standard und sechzehn Stunden lang keinen. Ein Studio mit sechs QC-Verantwortlichen über drei Schichten hat einen Standard, unabhängig davon, wo es steht.
Fragen Sie deshalb nicht nach dem Land. Fragen Sie nach der Schichtstruktur — und lassen Sie sich zwei gewöhnliche Bilder vom Anfang und vom Ende derselben Schicht zeigen. Nicht zwei Portfoliobilder. Wenn ein Anbieter das nicht liefern kann, ist das Konsistenzversprechen Dekoration.
Portfolios sind bis zur Unbrauchbarkeit kuratiert. Zwölf Bilder, ausgewählt aus Jahren, retuschiert mit unbegrenzter Zeit. Sie belegen, dass ein Anbieter eine gute Retuschekraft hat. Über Bild 4.000 an einem Donnerstag sagen sie nichts.
Der Preis pro Bild verdeckt, wofür Sie zahlen. Ein Angebotspreis unterstellt eine saubere Ausgangsdatei. Echte Shootings liefern Spiegelungen, Falten und eine Puppenkante, die durch den Schlitz schaut. Das günstigere Angebot kalkuliert oft eine andere Leistung — ohne Rekonstruktion.
Lieferzeitversprechen beschreiben die gute Woche. 24 Stunden schafft an einem Dienstag im Februar jeder. Interessant ist die Woche vor dem Launch.
Sobald eine Person auf einem Bild erkennbar ist, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Ihr Dienstleister ist dann Auftragsverarbeiter, und Artikel 28 DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag, bevor die erste Datei bewegt wird.
Reine Produktaufnahmen sind in der Regel keine personenbezogenen Daten — ein Schuh vor weißem Hintergrund ist keine natürliche Person. Zwei Ausnahmen werden dabei regelmäßig übersehen: Metadaten in der Datei (Name der Fotografin, Geräte-ID, Standort) und zufällige Erkennbarkeit (eine Hand, eine Spiegelung, ein Namensschild).
Eine Prüfung, die dreißig Sekunden dauert: Durchsuchen Sie die Website Ihres Anbieters nach „AVV“, „Auftragsverarbeitung“, „DPA“ oder „Standardvertragsklauseln“. Bei einer ganzen Reihe bekannter Anbieter finden Sie dazu nichts — auch bei solchen mit gepflegten Websites und veröffentlichten Preisen. Manche nennen die DSGVO in der Datenschutzerklärung, ohne je einen AVV anzubieten. Prüfen Sie es selbst; wir behaupten hier nichts über Wettbewerber, was Sie nicht in einer halben Minute nachsehen können.
Und lesen Sie die Datenschutzerklärung zum kostenlosen Test. Bei mindestens einem verbreiteten Anbieter dürfen Testbilder zu Werbezwecken verwendet werden, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen. Bei einer Tasse mag das egal sein. Bei einer unveröffentlichten Kollektion nicht.
Die EU-Kommission hat eine kurze Liste von Ländern als angemessen anerkannt — darunter Andorra, Argentinien, Brasilien, Kanada für gewerbliche Organisationen, die Färöer, Guernsey, Israel, die Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, die Republik Korea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA für Organisationen im Data Privacy Framework, Uruguay und die Europäische Patentorganisation.
Bangladesch gehört nicht dazu. Eine Übermittlung zu uns ist deshalb eine Drittlandübermittlung und braucht Garantien nach Artikel 46: die Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 2 für Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter, zusammen mit einer schriftlichen Übermittlungsfolgenabschätzung.
Bangladesch hat 2026 ein eigenes Datenschutzgesetz erlassen. Das ist nationales Recht; einen Angemessenheitsbeschluss der EU ersetzt es nicht, und wir stellen es auch nicht so dar.
Die ausführliche Fassung — wann ein Produktbild überhaupt personenbezogen ist, welches SCC-Modul gilt und welche acht Fragen Sie jedem Studio stellen sollten — steht auf Englisch unter sending product images outside the EU.
Die erste: Läuft generative KI innerhalb der Retusche — generatives Füllen, KI-Hochskalierung, erweiterte Hintergründe? Die zweite: Werden Ihre Dateien zum Training von Modellen verwendet? Das sind zwei Fragen, und ein „Wir arbeiten mit modernster Technologie“ beantwortet keine davon.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Für Sie als Verwender ist Artikel 50 Absatz 4 einschlägig, und der fragt, ob ein Bild fälschlich den Eindruck erweckt, authentisch zu sein. Gewöhnliche Retusche tut das nicht. Ein generiertes Modell, das eine reale Person darstellen könnte, schon.
Bei uns: keine generative KI, nie, in keinem Arbeitsschritt. Kundendateien werden nicht zum Training verwendet. Das steht so auch im Vertrag.
| Leistung | Pro Bild (EUR, Richtwert) |
|---|---|
| Freisteller / Hintergrund entfernen | 0,45 – 1,70 € |
| Farbkorrektur | 0,45 – 1,70 € |
| Geisterpuppe / Halsansatz | 0,85 – 2,60 € |
| Produktretusche E-Commerce | 0,85 – 3,45 € |
| Schmuck und Uhren | 1,70 – 6,90 € |
| High-End Beauty und Editorial | 8,60 – 25,80 € |
Bänder, keine Festpreise. Abgerechnet wird in US-Dollar; die Euro-Werte sind Richtwerte. Wo Sie innerhalb eines Bandes landen, entscheiden Komplexität, Monatsvolumen und Lieferzeit — sonst nichts. Die Standardlieferzeit beträgt 24 bis 48 Stunden und kostet keinen Aufschlag. Die vollständigen Bänder stehen auf der Preisseite.
1. Wie viele Retuschekräfte im eigenen Haus, wie viele als beauftragte Überlaufkapazität?
2. Wie viele QC-Verantwortliche, über wie viele Schichten, geprüft gegen welchen schriftlichen Standard?
3. Schicken Sie mir zwei gewöhnliche Bilder vom Anfang und vom Ende derselben Schicht.
4. Wer sind Ihre Unterauftragsverarbeiter, mit Namen und Land?
5. Wie fangen Sie Spitzen auf — einstellen oder ausleihen, und in welcher Zeit?
6. Unterschreiben Sie unseren AVV oder nur Ihr eigenes Papier? Welches SCC-Modul, und darf ich die unterzeichnete Fassung sehen?
7. Läuft generative KI innerhalb der Bearbeitung? Werden unsere Dateien zum Training verwendet?
8. Was bekommen wir am Ende zurück — Ebenendateien, unsere Namenskonvention, das Farbprofil, die schriftliche Spezifikation — und wann wird alles gelöscht?
Ein Studio, das Frage 4 nicht in einem Satz beantworten kann, hat über Frage 6 nicht nachgedacht.
1. 58 im eigenen Haus; Überlauf an vier vertraglich gebundene Partnerstudios, und jedes Bild durchläuft trotzdem unsere eigene Qualitätskontrolle. 2. Sechs QC-Verantwortliche über drei Schichten, gegen ein aus Ihren freigegebenen Mustern gebautes Spezifikationsblatt; niemand prüft, was er selbst bearbeitet hat. 3. Gern. 4. Bei Vertragsbeginn namentlich, schriftlich — oder gar keine, wenn Sie das vorziehen. 5. Bei laufenden Verträgen stellen wir gegen Ihr Volumen ein, bis das Konto vollständig im eigenen Haus läuft. 6. Ihren. Modul 2, unterzeichnet, einsehbar. 7. Nein und nein. 8. Alles, in Ihrer Namenskonvention; 30 Tage Arbeitsspeicherung plus 30 Tage Sicherung, danach endgültige Löschung, Bestätigung auf Wunsch.
Unter etwa 500 Bildern im Monat sind wir vermutlich nicht die richtige Wahl, und es gibt gute Anbieter, die Sie in dieser Größe besser bedienen. Wir sind auf Katalogvolumen gebaut: Der Aufwand, Ihren Standard zu verstehen und schriftlich festzuhalten, rechnet sich erst darüber.
Wir fotografieren nicht, wir machen keine Art Direction, und wir erzeugen keine Bilder. Wenn Sie das suchen, suchen Sie etwas anderes.
Marktüblich sind rund 0,45 € bis 1,70 € pro Bild für Freisteller und Farbkorrektur, 0,85 € bis 3,45 € für E-Commerce-Produktretusche und 1,70 € bis 6,90 € für Schmuck und Uhren. Unsere eigenen Bänder sind auf der Preisseite veröffentlicht. Wo Sie innerhalb eines Bandes landen, entscheiden Komplexität, Monatsvolumen und Lieferzeit — sonst nichts.
Ungefähr ab 500 Bildern im Monat. Darunter ist eine Freelancerin oder ein Freelancer in der Regel die bessere Wahl, und das sagen wir auch Anfragen, die zu klein für uns sind. Eine festangestellte Retuschekraft kostet monatlich rund 2.000 bis 5.000 € allein an Gehalt, vor Software und Führung.
Sobald eine Person auf dem Bild erkennbar ist, ja. Reine Produktaufnahmen ohne Personen sind in der Regel keine personenbezogenen Daten — mit zwei Ausnahmen: Metadaten in der Datei und zufällige Erkennbarkeit, etwa eine Hand oder eine Spiegelung.
Für Bangladesch gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Übermittlungen stützen sich deshalb auf die Standardvertragsklauseln, Modul 2, zusammen mit einer schriftlichen Übermittlungsfolgenabschätzung. Wir schreiben das offen hin, statt es in einem Fragebogen entdecken zu lassen.
Nein. Jedes Bild wird von Hand retuschiert, und Kundendateien werden nicht zum Training von Modellen verwendet. Mehrere größere Anbieter beschreiben sich inzwischen selbst als Mischung aus Mensch und KI — das kann für Sie in Ordnung sein, aber Sie sollten es wissen und nicht annehmen.
Quellen: Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Artikel 4, 28 und 46 DSGVO, Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Retouch Atelier ist ein Retusche-Studio und keine Rechtsberatung. Was rechtliche Folgen hat, prüfen Sie bitte mit Ihrer eigenen Rechtsabteilung.
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